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DE
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gemäß den Richtlinien des Illustratoren Organisation e.V.)
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen der Illustratorin und dem Auftraggeber. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Illustratorin. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr dieses Projekts, auch solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch abgeschlossen werden.
Urheberschutz und Nutzungsrecht
Die vom Illustrator zu erbringenden Leistungen unterfallen dem Urheberrechtsschutz. Es gelten die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes. Die Zahlung lediglich eines Werkhonorars berechtigt noch nicht zur Nutzung – sofern nicht ausdrücklich zwischen Auftraggeber und Illustratorin anders vereinbart. Für die Nutzung ist eine gesonderte Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten und deren angemessene Vergütung erforderlich.
Aufträge
Von der Illustratorin übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Die Illustratorin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen. In diesem Fall wird sie deren Nutzungs- und sonstige Rechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und an den Auftraggeber übertragen.
Vergütung
Änderungen der Inhalte, die nicht im Angebot aufgeführt sind, sowie Korrekturrunden, die die im Angebot aufgeführte Anzahl überschreiten, werden nach vorheriger Absprache mit dem Stundensatz bzw. Tagessatz der beauftragten Illustratorin in Rechnung gestellt.
Die Vergütung erfolgt je nach Projekt entweder auf Pauschalbasis (berechnet auf Grundlage des üblichen Stundensatzes) oder nach tatsächlichem Zeitaufwand, sofern der Projektumfang nicht verlässlich vorab bestimmbar ist.
Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
• den gesamten Aufwand für Entwurfsphase (Layout / Skizze und Konzept) und Reinzeichnungsphase 
(Reinzeichnung und Bereitstellung aller benötigten Dateiformate) inklusive der vereinbarten Korrekturschleifen
• der Übertragung der Nutzungsrechte.
Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind.
Wird ein erteilter Auftrag nach Vertragsabschluss einseitig vom Auftraggeber storniert oder nicht weitergeführt, bleibt der Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar in voller Höhe bestehen, unabhängig vom Fortschritt der Ausführung. Die Illustratorin kann im Einzelfall und nach eigenem Ermessen ein reduziertes Honorar (z. B. pauschales Ausfallhonorar) anbieten. Ein solcher Verzicht auf Teile des Honorars bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Zahlungsbedingungen
Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden – einschließlich Skizzen, Layouts, Präsentationen und reprofähiger Dateien – sind vergütungspflichtig.
Die Vergütung ist mit Ablieferung der jeweiligen Leistung ohne Abzug fällig, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
Der Auftraggeber gerät mit einer ausstehenden Rechnung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er diese nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung nicht beglichen hat, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Nutzt der Auftraggeber die gelieferten Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Illustratorin anerkannt sind.
Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung
An den Arbeiten oder Leistungen der Illustratorin werden, soweit vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht an allen Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), die sie erstellt oder erstellen lässt, wird nicht übertragen. Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe sind nur zur Erleichterung der Entscheidungsfindung des Auftraggebers und zum internen Gebrauch durch ihn und die Illustratorin bestimmt. Weitergehende Nutzungsrechte daran werden dem Auftraggeber nicht übertragen. Eine etwaige weitergehende vertragliche Nutzungsrechte-Übertragung bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich auf die abgenommene Werkzeichnung. Die Leistungen dürfen nur in dem Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus dem Zweck des Auftrags ergibt. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Illustratorin. Über den Umfang der Nutzung steht der Illustratorin ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen keine (Mit-)Rechte des Auftraggebers. Rechte an den Leistungen der Illustratorin, insbesondere Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung der Illustratorin auf den Auftraggeber über. Der Illustrator hat das Recht, seine Arbeit zu signieren und auf Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Zur Aufbewahrung ist die Illustratorin danach nicht verpflichtet. Die Illustratorin ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die mittels Computer erstellt wurden, aufzubewahren und/oder an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Alle von ihr erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt von der Illustratorin zum Zweck der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Illustratorin rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Illustratorin die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, die Illustratorin auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung ihrer Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie der Illustratorin unbekannt sind. Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Freigaben
Vor Produktionsbeginn sind die Werkzeichnungen, Daten, Entwürfe oder sonstigen Vorlagen vom Auftraggeber schriftlich freizugeben.
Lieferung, Lieferzeit
Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen, bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Die Lieferverpflichtungen der Illustratorin sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der Illustratorin nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Illustratorin beim Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
Mängelgewährleistung, Haftung
Bei der künstlerischen Umsetzung des ihr erteilten Auftrags genießt die Illustratorin Gestaltungsfreiheit. Trifft ihre Illustration nicht den Geschmack des Auftraggebers oder entspricht ihr Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, so begründet dies allein keinen Mangel ihrer Leistungen. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die von der Illustratorin gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von der Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar. Soweit ein von der Illustratorin zu vertretender Mangel vorliegt, ist sie zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist. Auf Schadensersatz haftet die Illustratorin – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit sie den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt. Soweit die Illustratorin Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service-Provider) lediglich an den Auftraggeber durchreicht, beschränkt sich ihre Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computerviren wird ausgeschlossen, sofern die Illustratorin nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zu Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der von der Illustratorin erbrachten Leistungen. Verletzen die Leistungen der Illustratorin die Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen des Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftraggeber. Er hat der Illustratorin sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung hinzuweisen, sobald er von diesen positive Kenntnis erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die der Illustratorin vom Auftraggeber vorgegeben oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der Auftraggeber dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls sonstige erforderlichen Rechte an den von ihm zugelieferten Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen. Die Verantwortlichkeit für Inhalte, die die Illustratorin im Auftrag des Auftraggebers ins Internet stellt, liegt im Innenverhältinis ausschließlich beim Auftraggeber. Wird die Illustratorin, gleich aus welchen Gründen, als Störer oder Verantwortliche im Sinne des Teledienstgesetzes oder des Mediendienste-Staatsvertrages oder anderer Normen in Anspruch genommen, so stellt sie der Auftraggeber von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei. Soweit die Schadensersatzhaftung der Illustratorin nach dem Vorangegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Belegmuster
Der Auftraggeber stellt der Illustratorin nach Absprache fünf einwandfreie, ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zur Verfügung. Diese dürfen zu Zwecken der Eigenwerbung genutzt werden.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz der Illustratorin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für die Änderungen des Schriftformfordernisses. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.
EN
Terms and Conditions
(based on the guidelines of the German Illustrators Organization e.V.)
Scope
These Terms and Conditions apply exclusively to all contracts between the Illustrator and the Client. Deviating terms, especially conflicting general terms and conditions of the Client, require written consent from the Illustrator. These Terms and Conditions apply to the entire business relationship for this project, including agreements made orally, particularly by phone.

Copyright and Usage Rights
The services provided by the Illustrator are subject to copyright protection. The provisions of the German Copyright Act (UrhG) apply. The mere payment of a work fee does not entitle the Client to use the work – unless otherwise explicitly agreed between the Client and the Illustrator. Usage requires a separate agreement concerning the scope and remuneration of the usage rights granted.
Orders
Confirmations or meeting records sent by the Illustrator are binding unless the Client objects without delay. The Illustrator may subcontract third parties for the fulfillment of the contract. In such cases, the Illustrator will obtain the required rights from said third parties to the extent necessary to fulfill the contract.
Remuneration
Changes to the content not listed in the offer, as well as additional revision rounds beyond those agreed upon, will be invoiced separately at the Illustrator's standard hourly or daily rate. Depending on the project, remuneration may be calculated as a flat fee (based on the standard hourly rate) or on a time basis if the scope cannot be reliably estimated in advance. Remuneration includes:
the entire effort for the concept and sketch phase as well as the final artwork phase (including the preparation of all necessary file formats and agreed revision rounds),
the granting of usage rights.
The entitlement to remuneration for usage rights arises regardless of whether or to what extent the Client makes use of the rights. All fees are net amounts and subject to VAT if applicable.
If a confirmed order is canceled or not continued by the Client after contract conclusion, the Illustrator retains the right to full remuneration as agreed, regardless of the stage of project completion. In individual cases and at the Illustrator’s discretion, a reduced fee (e.g. a flat cancellation fee) may be agreed. Such a waiver requires written agreement.
Payment Terms
All services rendered by the Illustrator – including sketches, layouts, presentations, and final print files – are subject to remuneration. Unless otherwise agreed, payment is due in full upon delivery without deductions. The Client will be in default if payment is not received within 14 days of delivery, without the need for a reminder. If the Client does not use the delivered services as intended, they are not entitled to a price reduction or refund. The Client may only offset claims that are legally established, undisputed, or acknowledged by the Illustrator.
Usage Rights, Ownership, Self-Promotion
The Client is granted only the usage rights explicitly agreed upon. Ownership of all drafts (sketches, layouts) and final artworks remains with the Illustrator. Drafts provided to the Client are solely for internal decision-making purposes. Extended usage rights for these drafts are not transferred. Unless otherwise agreed, any transfer of rights only applies to the finalized and accepted artwork.
The Client may only use the work within the scope agreed upon or implied by the purpose of the assignment. Transferring granted rights to third parties requires written consent from the Illustrator. The Illustrator retains the right to request information about the extent of use.
Suggestions or contributions from the Client do not establish joint authorship. Rights – in particular, usage rights – are transferred only upon full payment of the agreed remuneration. The Illustrator has the right to sign her work and be credited as the author on reproductions.
There is no obligation to store project files. The Illustrator is not required to retain or provide editable source files unless otherwise agreed and compensated separately. All services rendered may be used by the Illustrator for self-promotion unless explicitly agreed otherwise.
Client's Duty to Cooperate
The Client is required to provide all necessary information and data in a standard format in a timely manner. The Client ensures they possess the rights needed for such material and must proactively inform the Illustrator about relevant circumstances that may not be known to her. Any storage or return of provided material must be agreed upon separately and is at the Client's risk and expense.
Approval
Final artwork, data, or drafts must be approved by the Client in writing before production.
Delivery, Deadlines
Compliance with agreed deadlines requires that all technical questions be clarified and all required inputs from the Client (e.g. materials, approvals) be provided in a timely manner. If this does not occur, the delivery period is extended appropriately. Delivery obligations are considered fulfilled when the work has been dispatched.
If delays are due to force majeure, labor disputes, fire, technical failures, illness, or other unforeseen and uncontrollable events, deadlines will be extended accordingly.
Warranty and Liability
The Illustrator retains artistic freedom. Deviations from the Client’s taste or stylistic preferences do not constitute defects. The Client must inspect delivered work immediately upon receipt, and report any defects in writing without delay. Minor color deviations between digital display and print are technically unavoidable and do not constitute a defect.
If a defect attributable to the Illustrator occurs, she has the right to rectify it within a reasonable timeframe. If two rectification attempts fail, the Client may reduce the price or withdraw from the contract.
The Illustrator is only liable for damages in cases of intent or gross negligence, including by her representatives or subcontractors. In all other cases, liability is limited to foreseeable, typical damages. Liability for damages caused by computer viruses is excluded unless due to intentional or grossly negligent conduct by the Illustrator.
If the Illustrator forwards services by third parties (e.g. photography, hosting), liability is limited to the careful selection of said providers. The Client is responsible for the legal admissibility of commissioned content. If the Client's instructions infringe upon the rights of third parties or violate laws, the Client is solely liable and shall indemnify the Illustrator against any resulting claims, including legal defense costs. This also applies to materials (e.g. text or images) provided by the Client. The same applies to content published online by the Illustrator on behalf of the Client.
These limitations of liability also apply to employees, freelancers, and agents of the Illustrator.
Sample Copies
The Client shall provide the Illustrator, upon request, with five pristine, unfolded sample copies free of charge. These may be used for self-promotional purposes.
Place of Performance, Jurisdiction, Governing Law
Place of performance and exclusive place of jurisdiction, to the extent permitted by law, is the business location of the Illustrator. German law exclusively applies.
Final Provisions
Amendments and additions must be made in writing to be valid. This also applies to modifications to the requirement of written form. Should any provision be or become invalid, the validity of the remaining provisions shall remain unaffected. The invalid provision shall be replaced by a valid one that most closely reflects the intended purpose.
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